Angebote

Wir unterstützen Sie in der Umsetzung der Pflichten, die Sie als Datenverantwortlichen treffen, z.B.:

  • Art 24 DS-GVO: Risikoanalyse bez. der Schutzmaßnahmen gegen rechtswidrige Datenverarbeitung
  • Art. 30 DS-GVO: Die Erstellung der Verfahrensverzeichnisse und Pflege
  • Art. 32 DS-GVO: Sie haben für die notwendige Sicherheit der Datenverarbeitung Sorge zu tragen und hierfür geeignete technische wie organisatorische Maßnahmen zu treffen und zu dokumentieren
  • Art. 33 DS-GVO: Meldung von Verletzungen möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Kenntniserlangung

Erläuterung der Europäischen Kommission bez. Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten:

„Der Datenschutzbeauftragte unterstützt den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in allen mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen. Der Datenschutzbeauftragte hat insbesondere folgende Aufgaben:

Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und ihrer Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach der Datenschutzverordnung;
Überwachung der Einhaltung aller Datenschutzvorschriften durch die Organisation einschließlich Überprüfungen, Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter;
Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung;
Tätigkeit als Anlaufstelle für Anfragen von Personen in mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und der Ausübung ihrer Rechte zusammenhängenden Fragen;
Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden und Tätigkeit als Anlaufstelle für Datenschutzbehörden in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen.
Die Organisation muss den Datenschutzbeauftragten hierzu frühzeitig einbinden.
Der Datenschutzbeauftragte darf vom Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter keine Anweisungen bezüglich der Ausübung seiner Aufgaben erhalten.
Der Datenschutzbeauftragte berichtet unmittelbar der höchsten Managementebene der Organisation.“